Briefe an den WDR/Beitragsservice

Rheinlaender sagt:
Juli 16, 2014 um 9:51 pm Uhr

An den ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice
19.06.2014
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

von Juergen Kerner (xxxxxx)

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Anfang des Jahres 2014 bekomme ich regelmässig von Ihnen
Info-Briefe zugesandt zwecks Zahlungsaufforderungen für die Begleichung
eines vermeintlichen Runkfunkbeitrags, der sich nach Ihren Angaben
aktuell auf 323,44 Euro beläuft, desweiteren haben Sie mir eine
Beitragsnummer/Konto xxxxxx zugewiesen. Ich gehe davon aus, dass die
Echtheit Ihrer Zustellungen ohne Zweifel ist, da in jüngerer
Vergangenheit auch Fälschungen krimineller Trittbrettfahrer in Umlauf
waren. Dennoch weise ich Ihre Forderungen sowie Ihre Zwangsanmeldung als
rechtlich nicht haltbar und ungegründet zurück!

Sie werden mich in Ihrer Antwort sicherlich auf die jüngsten
Landesverfassungsurteile der Länder Rheinland Pfalz und Bayern
verweisen, dass heisst aber nicht, dass zweifelsfrei objektives Recht
gesprochen wurde! Es bedarf einer genaueren Prüfung, ob die jüngsten
Urteile zu Lasten eines sozialen, demokratischen Rechtsstaates
zweifelsfrei einflussfreier Natur sind, womit noch nicht das letzte Wort
gesprochen wurde, wo europäische Gerichtsbarkeiten mit einbezogen werden
können.

Zum vermeintlichen Vertragsverhältnis zwischen mir und Ihrer
“rechtsfreien Gemeinschaftseinrichtung”, weisen Sie mir bitte nach, dass
nach dem BGB ein rechtsfähiges Vertragsgeschäft zwischen Ihnen und mir
zustande gekommen ist, die einer rechtsgültigen Unterschrift meiner
Person bedarf. Erstaunlicherweise sind in Ihren Forderungen keine
ladungsfähigen Unterschriften natürlicher Personen zu erkennen. Was die
tatsächliche Rechtsform Ihrer Institution angeht, da ergeben sich Fragen
über Fragen (u.A. Verwaltungsaktqualität), die letztendlich einer
gesamtdeutschen, verfassungsrechtlichen Prüfung nach objektiven
Massstäben bedarf. Die Länder und deren Volksvertreter unterliegen wie
jeder Bundesbürger dem Grundgesetz ohne Ausnahme.

Die Neufassung des Runkfunkstaatsvertrages ist nach rechtlich
objektiver Betrachtung respektive der überteuerten Runkfunkgebühr
unsozial und belastet vor allen Dingen einkommensschwache Haushalte und
mittelständische Unternehmen über Gebühr. Es ist von den Ländern nicht
nur ein unsoziales Bezahlsystem verabschiedet worden, sondern auch
wettbewerbsrechtliche Bedenken sind wohl nicht mehr von der Hand zu
weisen, wo sich die überdimensionierten ÖR Anstalten von einer
bundesdeutschen, sozialen Marktordnung wohl endgültig verabschiedet
haben.

Ferner möchte ich noch darauf hinweisen, dass auch der
“Beitragsservice” dem Bundesdatenschutz unterliegt und ein Missbrauch
bzw unbefugte Weitergabe von personenbezogenen Daten u.U. strafbar ist.
Infolgedessen untersage ich Ihnen hiermit expliziert die Verarbeitung
und Weitergabe meiner personenbezogenen Daten.

Ich bitte Sie daher, auch im Namen aller gesetzestreuen Bürger, die
sich die gebührenfinanzierte, öffentlich-rechtliche Überversorgung nicht
mehr leisten können oder wollen, bis zur tatsächlich objektiven
Feststellung einer wegweisenden Rechtslage, die auch mit dem (EU)
Wettbewerbsrecht vereinbar ist, mich nicht mehr mit weiteren
Zahlungsaufforderungen zu belästigen, ansonsten sind strafrechtliche
Schritte gegen Sie bzw gegen die Urheber des Selbstbedienungsladens, der
sich Runkfunkstaatsvertrag nennt, nicht mehr ausgeschlossen.

Mit freundlicher Hochachtung

Jürgen Kerner.


Rheinlaender sagt:
Juli 16, 2014 um 9:55 pm Uhr

An den ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice

15.07.2014

Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

von Juergen Kerner (xxxxxx)

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Mühe einer Stellungnahme inkl der Broschüre des
Runkfunkbeitragsstaatsvertrages via Post vom 07.07.2014. Ihr
Antwortschreiben auf meine Mail offenbart zweifelsfrei die Willkür eines
selbstherrlichen Regelwerkes zu Lasten einer verfassungsgemässen
Rechtsordnung, die ausnahmslos für alle Bürger rechtsverbindlich ist! Ich
darf Sie nochmal daran erinnern, dass ein rechtsgültiger Vertrag zwischem
dem “Beitragsservice” und mir nie zustande gekommen ist. Nach Ihrer
Rechtsauffassung besteht generelle Zahlungspflicht vermeintlicher
Beitragsschuldner, die sog aufkommensneutrale Haushaltsabgabe ohne
vertragliche Vereinbarung beider Parteien auf Freiwilligkeit ist ein
Umgehungstatbestand, die ohne verfassungskonforme Einbindung in die
bundesdeutsche Steuergesetzgebung unwirksam ist.

Ich weise Sie nochmal auf die mangelhafte Verwaltungsakt-Qualität Ihrer
Firma? hin, die nicht berechtigt ist, Daten von Bürgern über
Einwohnermeldeämter zu erheben! Ein Missbrauch personenbezogener Daten zum
Zwecke der Geldeintreibung ohne eine gültige Rechtsgrundlage kann
nachträglich sowohl zivil – alsauch strafrechtlich geahndet werden.

Die Neufassung des Runkfunkbeitragsstaatsvertrages widerspricht dem
Grundverständnis eines sozialen, demokratischen Rechtstaates, der vor
allen Dingen einkommensarme Haushalte und Unternehmen in unzulässiger
Weise benachteiligt bzw existenzbedrohend ist. Mit dem “Modell” Ihres
Regelwerkes wird versucht, ein marodes, öffentlich-rechtliches
Machtmonopol mit allen Mitteln am Leben zu erhalten, die im Grunde
genommen dringend einer neutralen Überprüfung der Wirtschaftlichkeit bzw
Kostenstruktur bedarf! Zudem besteht spätestens seit der Wiedervereinigung
beider deutschen Staaten keine Notwendigkeit einer “Grundversorgung” mehr,
die das ARD und ZDF Machtmonopol bis heute für sich in Anspruch nimmt.
Jeder Bürger in der BRD hat das Recht nicht nur auf informelle
Selbstbestimmtheit seiner Daten, sondern auch das Recht darüber zu
entscheiden, welche Medien er in freier Selbstbestimmung konsumiert und
dafür bereit ist zu bezahlen. Eine Verschlüsselung der
öffentlich-rechtlichen Inhalte bei fortschreitender Digitalisierung ist
auch aus Gründen eines fairen Wettbewerbs mit privaten Anbietern zumutbar
und dringend angezeigt. Insgesamt ist eine wettbewerbsrechtliche
Benachteiligung der privaten Sender nach GWB (man denke nur an Fifa) dank
gebührenfinanzierter Zwangsversorgung nicht mehr von der Hand zu weisen;-)

ich darf Sie nochmal daran erinnern, dass nicht nur die Judikative,
sondern auch die für den Runkfunkbeitragsstaatsvertrag verantwortlichen
Personen dem Artikel 20 GG unterliegen, der die Verabschiedung eines
rechtsfreien Raumes zum Nachteil einer stabilen Demokratie naturgemäss
verbietet!

Da Ihre Schreiben bis heute keine rechtsgültigen Unterschriften
ladungsfähiger, natürlicher Personen beinhalten, sind Ihre
Zahlungsaufforderungen auch aus diesem Grunde als gegenstandslos zu
betrachten.

Mit freundlicher Hochachtung

Juergen Kerner.


Rheinlaender sagt:
August 10, 2014 um 6:01 pm Uhr

An den ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice

10.08.2014

Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

von Juergen Kerner (xxxxxxxx)

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Rechtsbelehrung per Brief vom 02.08.2014. Im Grunde
genommen bin ich nicht nur der Auffassung, dass der
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungswidrig sei, sondern nach
objektivem Rechtsverständnis ist mittlerweile davon auszugehen, dass
dieses absurde Regelwerk zur Veranlagung der Gebührenpflicht aller
Haushalte zweifelsfrei gegen bundesdeutsches Recht verstösst, das davon
entkoppelt in der Wirkung als rechtsfreier Raum nach angeblichem,
geltendem Landesrecht verabschiedet wurde.

Sie weisen mich darauf hin, dass nach Art 5 Abs 1 GG jeder das Recht hat,
sich aus allgemeinen zugänglichen Quellen zu unterrichten und die Erhebung
des Runkfunkbeitrages keinen Eingriff in dieses Grundrecht darstellt, der
den Beitragsschuldnern keine (öffentlich-rechtlichen) Informationsquellen
aufdrängt. Merken Sie nicht, dass Sie sich selbst widersprechen? Ihre
lapidare Begründung, der Rundfunkbeitrag knüpfe vielmehr an die
Möglichkeit zum Empfang unterschiedlicher Runkfunksendungen und
verpflichtet daher nicht zur Nutzung von bestimmten Informationen,
offenbart genau betrachtet Ihre fehlende Glaubwürdigkeit, ein fragiles
Regelwerk und Befangenheit im Amt auch nur ansatzweise zu rechtfertigen,
für das nach gesundem Demokratieverständnis und den Regeln einer sozialen
Marktordnung definitiv kein Platz (mehr) ist!

Fassen wir dennoch zusammen:

1) die Veranlagung bundesdeutscher Haushalte zur vermeintlichen
Runkfunkgebührenpflicht ist eine Sondersteuer, deren Verabschiedung allein
Sache des Bundes ist und nicht der Hoheit der Länder obliegt, Punkt!

2) die Verschleierung des “Beitragsservice” in der Funktion eines
fragwürdigen Inkasso Unternehmens zum Zwecke der gewollten Wahrnehmung als
“Behoerde” in der breiten Öffentlichkeit, ist nicht nur arglistig, sondern
markiert ohne Zweifel verdrehtes Recht und die Rücksichtslosigkeit eines
totalitären Regelwerkes zu Lasten einkommensarmer Haushalte, Unternehmen
und einer verfassungsgemässen Rechtsordnung!

3) Ihre beharrliche Verweigerung rechtsgültiger Unterschriften
ladungsfähiger, natürlicher Personen in Ihren Schreiben bekräftigt meinen
Verdacht einer vermeintlich juristischen Unantastbarkeit gegenüber BGB,
HGB und StGB! Ihre Antwortschreiben unterliegen nicht dem Massenverfahren,
da sie dedizierter Natur sind. Wenn Sie im seriösen Geschäftsverkehr zum
Zwecke der Eintreibung von Forderungen gegen Dritte keine obligatorischen
Unterschriften leisten können oder wollen, die nach Ihrer witzigen
Auffassung für die Rechtsgültigkeit der Briefe nicht erforderlich sind, so
wären demnach gegen Sie in Eigenregie zugesendete Abmahnungen mit
Kostennoten von geschäftsfähigen Bürgern durchaus zulässig, die keiner
rechtsgültigen Unterschriften und besonderer Hinweise auf deren Schreiben
bedürfen! Ihre aktualisierte Zahlungsaufforderung weise ich auch aus
Gründen der Unvollständigkeit als unbegründet zurück!

4) die breite Öffentlichkeit hat zudem das Recht präzise zu erfahren, für
welche Posten die Rundfunkgebühren im Einzelnen ver(sch)wendet werden!

5) auch wettbewerbsrechtliche Bedenken sind Dank gebührenfinanzierter
Überversorgung wohl nicht mehr von der Hand zu weisen, angesichts ernormer
Wettbewerbsvorteile wegen der exorbitant hohen Beiträge gegenüber nicht
öffentlich-rechtlichen Mitbewerbern ist eine kartellrechtliche
Entflechtung des ARD-ZDF Konglomerats angezeigt;-)

6) ein ehemaliger Verfassungsrichter, der nach seiner Amtszeit fünf Jahre
im ZDF Verwaltungsrat abgesessen hat, ist schon sehr beachtenswert!

7) Befangenheit im Amt respektive gebeugtes Recht, ein
gebührenfinanziertes und übedimensioniertes ÖR Machtmonopol mit allen
Mitteln am Leben zu erhalten, ist wahrhaftig kein Kavaliersdelikt mehr!
Art 20 Abs 3 GG duldet keine Ausnahmen strafrechtlicher Verfolgung!

8) im WWW sind mittlerweile unzählige Streitschriften aus seriösen Quellen
im Umlauf, mich wundert es jedenfalls nicht, dass das ÖR Konglomerat das
Engagement von Bloggern und Online Redakteuren zwecks objektiver
Aufklärung mehr oder weniger unter den Teppich kehrt, dem
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht die grosse Zerreissprobe noch bevor,
sowohl auf juristischer Ebene alsauch durch moralische Ächtung der
Gesellschaft;-)

Erhebt der “Beitragsservice” Runkfunkgebühren gegen sich selbst oder ist
der ARD ZDF Inkasso-Service davon ausgenommen? Das würde nicht nur mich,
sondern vor allen Dingen die breite Öffentlichkeit interessieren;-)

Mit freundlicher Hochachtung

Juergen Kerner.

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